Bei dem Verlegen von Parkettböden gibt es zwei Varianten. Die vollflächige Verklebung und die schwimmende Verlegung. Die Entscheidung für welche der beiden Varianten, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
1. Schwimmend verlegen
Von der schwimmenden Verlegung spricht man, wenn nur die Dielen miteinander verbunden werden und lose auf dem Untergrund liegen, d.h. ohne feste Verbindung mit dem Unterboden sind. Der Parkettboden kann sich frei auf dem Untergrund bewegen bzw. schwimmen. Voraussetzung dafür ist eine ebenmäßige Fläche und für eine Trittschalldämmung muss gesorgt sein. Mit einem Rest an Tritt- und Raumschall muss jedoch gerechnet werden, da der Boden bedingt durch den Hohlraum beim Begehen immer etwas nachgibt und dadurch ein Schall unter Umständen auf die angrenzenden Räume bzw. Wände übertragen wird. Auch die Lebensdauer eines „schwimmend verlegten“ Parkettbodens ist geringer, als die des Verklebten. Das ist darauf zurückzuführen, das durch die ständige Belastung die Fugen mit der Zeit gedehnt werden und dadurch Feuchtigkeit eindringen kann. Andererseits kann die schwimmende Verlegung auch von Vorteil sein, z.B. wenn sie mit dem Gedanken spielen, den Boden vielleicht ohnehin in 5 – 10 Jahren auszuwechseln, weil eine neue Einrichtung oder eine Veränderung der Stilrichtung gewünscht wird. Hier ist das Auswechseln des Bodens schnell und problemlos durchzuführen. Zudem erspart man sich die Kosten des nicht ganz günstigen Klebers.
2. Vollflächige Verklebung
Von einer „vollflächigen Verklebung“ spricht man, wenn der gesamte Parkettboden mit einem speziellen Kleber auf dem Estrich verklebt wird. Diese Variante ist besonders zu empfehlen bei hochwertigen, edlen und langlebigen Holzböden die Dauerhaft erhalten bleiben sollen. Hier ist eine Verklebung unumgänglich. Der Vorteil liegt vor allem darin, dass der Parkettboden immer wieder durch Schleifen mit darauffolgender Endbehandlung (Ölen, Wachsen) über Jahrzehnte hinweg erhalten werden kann. Ebenfalls ist zu Berücksichtigen, dass durch die Verklebung kein Hohlraum zwischen Untergrund und Parkett entsteht, sodass ein Tritt- und Raumschall weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Andererseits kann die Tatsache, das der Kleber Lösungsmittel enthält die gesundheitsschädlich sein können, nicht ausgeschlossen werden. Jedoch gibt es bereits eine große Auswahl lösungsmittelarmer Kleber im Handel. Eine gute Beratung im Fachhandel oder durch ihren Schreiner lohnt sich hier auf alle Fälle.